35 Prozent der Berliner:innen haben eigene oder familiäre Migrationsgeschichte. In Behörden und öffentlichen Einrichtungen sind sie aber nicht gleichermaßen vertreten. Das ändert sich mit der Gesetzesnovelle des Berliner Senats, das am 16. Juli 2021 in Kraft trat.
Mit dem neuen Gesetz werden Menschen mit Migrationshintergrund bei der Besetzung von Stellen in besonderem Maße berücksichtigt. Durch verbindliche Regelungen bei Stellenausschreibungen sollen mehr Menschen mit Migrationsgeschichte gezielt geworben und angesprochen werden. In jedem Berliner Bezirk wird ein Migrationsbeirat gesetzlich verankert. Im Podcast sprechen wir mit Katarina Niewidzial über ihre Ziele und Aufgaben.